Die häusliche Krankenpflege übernehmen sehr oft Angehörige. Wenn die private Pflegeperson verhindert ist (Urlaub, eigene Krankheit oder sonstige Gründe), bezahlt die Pflegeversicherung die sogenannte Verhinderungspflege durch einen professionellen Pflegedienst. Die Leistungen werden ab dem Pflegegrad 2 erstattet, wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegeversicherung ab. Es gibt andere Möglichkeiten der Ersatzpflege beispielsweise durch weitere Angehörige oder Freunde, doch manchmal funktioniert das nicht. Kontaktieren Sie uns in so einem Fall. Die Pflegekasse bezahlt die Verhinderungspflege für sechs Wochen im Jahr. Der Anspruch auf Verhinderungspflege entsteht nach den ersten sechs Monaten der Hauspflege durch einen Angehörigen. Sie können diese Leistung gern stundenweise in Anspruch nehmen. Es ist auch möglich, nicht beanspruchte Beträge für die Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege umzuschichten. Die Abrechnungsmodi können etwas komplex erscheinen. Wir erläutern Sie Ihnen gern. Es kommt auch eine teilstationäre Pflege infrage. Wenn diese alternativ oder ergänzend zur häuslichen krankenpflege nicht genügt, bezahlt die Pflegekasse ab Pflegegrade 2 die vollstationäre Kurzzeitpflege.